Rechtliches

Sie als Unternehmer tragen eine besonders hohe Verantwortung beim Einsatz von Arbeitsbühnen und Arbeitsmitteln durch Ihre Mitarbeiter: Die Pflicht zur Unterweisung und damit zur Schulung ist dabei maßgeblich. Diese Pflichten sind Unternehmerpflichten, die er oder von Ihm beauftragte Vorgesetzte im Betrieb umsetzen müssen.

Unterweisungspflicht (§12,  ArbSchG + §9, BetrSichV + Artikel 7, 9/655/EWG + 95/63/EWG + §4, BGV A1)

Die SYSTEM-CARD-Schulung nimmt dem Unternehmer dabei einen Teil dieser Pflichten ab und unterstützt ihn bei:
1. Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter nach allen gültigen Vorgaben
2. Schulungs- bzw. Befähigungsnachweis (Bescheinigung und SYSTEM-CARD)

Das Schulungskonzept und die Durchführung der SYSTEM-CARD-Schulungen leiten sich aus nationalen Gesetzen und Verordnungen, europäischer Richtlinie und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ab. Die Inhalte einer Unterweisung/Schulung haben sich mindestens nach dem Stand / Regeln der Technik zu richten. 

1. Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ (BGG 966). Dieser Grundsatz ist ab März 2010 gültig und gibt sehr detaillierte und umfangreiche Vorgaben zu den Schulungsanforderungen (z.B.: Inhalte des praktischen und theoretischen Trainings, Prüfungen, Qualifikation der Ausbilder etc.)
2. Berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Hebebühnen“ BGR 500, Kap. 2.10:

Diese Regel definiert die Vorgaben für die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
1. ISO 18878: Mobile Hubarbeitsbühnen: Bediener (Fahrer) Schulung: Diese internationale Schulungsnorm ist auch im Ausland anerkannt (z.B. GB, F, Pl etc.). Da die System Card die Inhalte dieser ISO aufgreift, ist sie auch international einsetzbar.

Schluss:
1. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften machen eine Unterweisung / Schulung für den Unternehmer verbindlich!
2. Anhand der Vorgaben, die den Stand der Technik markieren und somit maßgeblich für den Unterweisungsinhalt sind, wird deutlich, dass so eine Unterweisung/Schulung nicht in 5 Minuten durchzuführen ist und geschulte Trainer mit langjährigen Erfahrungen im Hubarbeitsbühnenbereich erfordert